Klimaschutz · 06. November 2020
DIE UMSETZUNG DER EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE UND DAMIT VERBUNDENE KONFLIKTE – Der Strunder Bach war im Mittelalter ein rein gewerblich hergestelltes und genutztes Gerinne. Da es keine gewerblichen Nutzung mehr gibt, fällt die Strunde unter die Zuständigkeit der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes.